Die Sächsische Verfassungsmedaille
Mit der Sächsischen Verfassungsmedaille ehrt der Präsident des Sächsischen Landtags seit 1997 jährlich Bürgerinnen und Bürger, die sich besonders um die freiheitliche demokratische Entwicklung des Freistaates Sachsen verdient gemacht haben.
Die Sächsische Verfassungsmedaille wurde 1997 zur Erinnerung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Anlass war der fünfte Jahrestag der Schlussabstimmung über die Sächsische Verfassung am 26. Mai 1992.
Die Medaille ist aus Silber und zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Freistaates sowie die Schriftzüge „Sächsische Verfassung“, „Für besondere Verdienste“ sowie „26. Mai 1997“, der Tag, an dem die Verfassungsmedaille erstmals verliehen wurde.
Auf der Rückseite erinnern fünf brennende Kerzen sowie der Ausspruch „Wir sind das Volk“ an die friedliche Revolution sowie den politischen Willen im Herbst 1989.
Bislang haben 102 Frauen und Männer die Sächsische Verfassungsmedaille erhalten. Eine Feierstunde im Mai jedes Jahres bildet dafür regelmäßig den gebührenden Rahmen. Der Präsident des Sächsischen Landtags würdigt mit der Sächsischen Verfassungsmedaille Leistungen und Engagement aus den unterschiedlichsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. So finden sich unter den seit 1997 Ausgezeichneten vor allem Bürgerinnen und Bürger, die sich auf sozialem, künstlerischem, wissenschaftlichem und politischem Gebiet besonders verdient gemacht haben.
- Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler (4. v. l.) mit den Trägern der Sächsischen Verfassungsmedaille 2011: Joachim Reinelt, Marlies Giebe, Erich Iltgen, Steffen Richter, Peter Seifert, Alexandra Gerlach und Steffen Winter (v.l.n.r.).
- Foto: Steffen Giersch
Am 28. Mai 2011 ehrte Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler folgende Persönlichkeiten mit der Sächsischen Verfassungsmedaille:
- Alexandra Gerlach (freie Journalistin, bis 04/2011 Landeskorrespondentin Deutschlandradio/Deutschlandfunk in Sachsen),
- Professorin Marlies Giebe (Leiterin der Restaurierungswerkstatt der Gemäldegalerien Alte Meister und Neue Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden),
- Erich Iltgen (Präsident des Sächsischen Landtags von 1990 bis 2009),
- Bischof Joachim Reinelt (Bistum Dresden-Meißen)
- Steffen Richter (Geschäftsbereichsleiter Organisationsentwicklung/Jugend beim Landessportbund Sachsen und Mitglied im Kuratorium "Tag der Sachsen"),
- Dr. Peter Seifert (Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz von 1993 bis 2006) und
- Steffen Winter (SPIEGEL-Korrespondent in München, von 2001 bis 2010 Landeskorrespondent des SPIEGEL in Sachsen).
Für den 8. Juni 2011 ist eine weitere Verleihung der Verfassungsmedaille geplant. Dann wird Dr. Thomas Kunze, Regionalbeauftragter der Konrad-Adenauer-Stiftung für Zentralasien in Taschkent/Usbekistan, die Auszeichnung vom Landtagspräsidenten erhalten.
Stiftungserlass
Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtags
über die Stiftung der Sächsischen Verfassungsmedaille
vom 18. März 1997
1. Aus Anlass des fünften Jahrestages der Schlussabstimmung über die Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Erinnerung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 wird die Sächsische Verfassungsmedaille gestiftet. Sie wird an Frauen und Männer ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen verliehen.
2. Die Sächsische Verfassungsmedaille ist aus Silber, rund und hat eine matte Oberfläche. Sie zeigt auf der Vorderseite im Mittelfeld das vom Landtag verwendete Wappen des Freistaates Sachsen. Die Umschrift lautet „Sächsische Verfassung“ und gibt gegenläufig den Jahrestag „26. Mai 1997“ unter gleichzeitiger Bezeichnung des Verleihungsgrundes „Für besondere Verdienste“ wieder. Die Rückseite zeigt als kennzeichnendes Symbol der gewaltfreien Wende fünf brennende Kerzen und erinnert mit der Devise „Wir sind das Volk“ an den politischen Willen des Herbstes 1989. Die Medaille kann in verkleinerter Form getragen werden. Die Miniatur zeigt die Vorderseite der Medaille.
3. Anregungen zur Verleihung nimmt der Präsident des Landtags von Mitgliedern der Staatsregierung, von den Landräten und den Oberbürgermeistern entgegen. Anregungen aus der Bevölkerung werden dadurch nicht berührt.
4. Die Verfassungsmedaille wird vom Präsidenten des Landtags verliehen. Zusammen mit der Auszeichnung wird eine Urkunde über die Verleihung ausgehändigt; es erfolgt eine Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt.



