Buchstabe L
- Landesliste
Die Landesliste ist eine vor den Wahlen parteiintern oft umkämpfte Rangliste der Kandidaten. Die Hälfte der Landtagssitze wird nach Landeslisten vergeben. Ein vorderer Platz auf der Landesliste vergrößert also auch bei schwachem Wahlergebnis im Wahlkreis die Chancen eines Kandidaten, in den Landtag einzuziehen.
- Landespressekonferenz
Die Landespressekonferenz Sachsen e.V. (LPK) ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Journalisten, die sich vorwiegend mit Landespolitik befassen. Sie gestaltet den landespolitischen Informationsaustausch mit dem Landtag, der Staatsregierung, den Parteien, Kommunalverbänden, der Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen Organen des öffentlichen Lebens in Sachsen. Die LPK ist dazu Gastgeber und Partner bei Presseterminen und Hintergrundgesprächen. Außerdem koordiniert sie Pressetermine von landesweiter Bedeutung.
- Landesregierung
Die Landesregierung setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern und ist die Spitze der vollziehenden Gewalt. Im Freistaat Sachsen wird die Landesregierung als Staatsregierung bezeichnet.
- Landtag
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und Stätte der politischen Willensbildung. Er übt die gesetzgebende Gewalt auf Landesebene aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Regierungskontrolle). Weiterhin obliegen ihm u. a. die Haushaltsbewilligung sowie die Wahl des Ministerpräsidenten.
Der Landtag wählt auf seiner konstituierenden Sitzung am Beginn der Legislaturperiode aus seiner Mitte den Landtagspräsidenten. Er ist der höchste Repräsentant des Landtags und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Der Landtagspräsident leitet die Verhandlungen des Landtags. Im Gebäude des Landtags übt er das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Ohne seine Zustimmung dürfen weder Durchsuchungen noch polizeiliche Beschlagnahmen erfolgen. Als oberster Dienstherr leitet der Landtagspräsident zugleich die Landtagsverwaltung.
Zur Unterstützung der Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Landtag über eine eigene Verwaltung, an deren Spitze der Direktor steht. Die Verwaltung ist in zwei große Bereiche gegliedert: in die Parlamentarischen Dienste, zuständig für die juristische und inhaltliche Zuarbeit und die Zentralen Dienste, die verwaltungsspezifische Aufgaben haben und die infrastrukturelle Arbeitsfähigkeit des Landtags sichern.
- Legislative
Als Legislative wird die gesetzgebende Gewalt, also der Landtag, bezeichnet. Sie ist für die Verabschiedung der Gesetze zuständig.
- Legislaturperiode
Die Legislaturperiode ist der Zeitraum, in dem ein gewähltes Parlament Gesetze (lat. „lex, Mehrzahl „leges“) erlässt. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Im Sächsischen Landtag dauert die Legislaturperiode 5 Jahre.
- Lesung
Gesetzentwürfe sind nach der Geschäftsordnung in zwei Lesungen im Plenum zu beraten. Dabei werden die Gesetzentwürfe in erster Lesung vom Einbringer vorgestellt, anschließend in den Ausschüssen intensiv diskutiert und in zweiter Lesung mögliche Änderungen sowie Ablehnungen beantragt und abgestimmt. Mit der Schlussabstimmung ist das Gesetz beschlossen.
- Lobby
Als Lobby wurde ursprünglich im britischen und amerikanischen Parlament die Wandelhalle bezeichnet. Auch das Gebäude des Sächsischen Landtags besitzt vor dem Plenarsaal einen Raum, in dem Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung sowie andere Besucher (Journalisten) persönliche Gespräche führen können.
